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Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Arbeitnehmerinnen haben die Befürchtung, dass es in ihrem Betrieb eine unzulässige Einflussnahme desder Arbeitgeberin auf die Betriebsratswahl gibt. Die Arbeitnehmerinnen haben ein erhebliches Interesse daran, dass derdie Arbeitgeberin die Betriebsratswahl nicht behindern oder beeinflussen kann.Die Betriebsratswahl wird durch das Behinderungs- und Beeinflussungsverbot geschützt. Niemand darf die Betriebsratswahl behindern, § 20 Abs. 1…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Arbeitnehmerinnen haben die Befürchtung, dass es in ihrem Betrieb eine unzulässige Einflussnahme desder Arbeitgeberin auf die Betriebsratswahl gibt. Die Arbeitnehmerinnen haben ein erhebliches Interesse daran, dass derdie Arbeitgeberin die Betriebsratswahl nicht behindern oder beeinflussen kann.Die Betriebsratswahl wird durch das Behinderungs- und Beeinflussungsverbot geschützt. Niemand darf die Betriebsratswahl behindern, § 20 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Ferner ist die Beeinflussung einer Betriebsratswahl verboten, wenn sie durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechung von Vorteilen erfolgt, § 20 Abs. 2 BetrVG.Die Arbeit befasst sich vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen den Interessen dieder Arbeitnehmerinnen und den Interessen dieder Arbeitgeberinnen mit ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Beeinflussung von Betriebsratswahlen durch dieder Arbeitgeberin.
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