Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2 , Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründer einer Kapitalgesellschaft sehen sich mit sehr vielen Regelungen konfrontiert. Während der Gründung müssen wesentliche Regelungsinhalte im Gesellschaftervertrag (auch Satzung oder Gründungsvertrag genannt) fixiert und veröffentlicht werden. An diesen Vertrag werden sehr hohe Ansprüche gestellt. Er dient als Grundlage für das Handeln der Gesellschafter. Neben der Satzung hat sich für Gesellschafter eine weitere Vertragsform als besonders geeignet für Absprachen bezüglich der Gesellschaft herausgestellt, der Syndikatsvertrag. Für die Gesellschafter ergeben sich einfache Methoden Nebenabreden und Details zu den Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen zu treffen, da diese keiner Formvorschriftunterworfen sind. Satzung und Syndikatsvertrag existieren zum Teil nebeneinander. Daraus können verschiedene Probleme resultieren, mit denen sich diese Arbeit zum Teil befasst. Vor dem OGH wurde ein Fall zur Zulässigkeit der einstweiligen Verfügung bei einem Syndikatsvertrag geführt (AZ: OGH 28.04.2003, 7 Ob 59/03g). Um diesen Ausführungen besser folgen zu können, werden zunächst die theoretischen Grundlagen zur Aktiengesellschaft und zum Syndikatsvertrag erläutert. Der Syndikatsvertrag wird hinsichtlich der gesellschafts-rechtlichen Einordnung, Regelungsinhalte, Widersprüche zwischen Satzung und Syndikatsvertrag, Rechtsschutzmöglichkeiten und der Beendigung untersucht.
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