Mietverhältnisse sind zweiseitige Vertragsverhältnisse, durch die sich der Vermieter in der Regel zur Überlassung der Mietsache, der Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet. Dabei kann Gegenstand der Vermietung jede denkbare Sache sein. Mietverhältnisse insbesondere über Räume werden zumeist auf eine längere Zeit, wenn nicht sogar auf unbestimmte Zeit, abgeschlossen und werden daher auch als sogenannte Dauerschuldverhältnisse bezeichnet. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass es bestimmter Mechanismen bedarf, um ein solches Vertragsverhältnis wieder zu lösen. Inhalt • Mietaufhebungsvertrag • Kündigungsfristen • Kündigungsmöglichkeiten • Kündigung des Mieters • Zeitmietvertrag
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