56,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Für ein erfolgreiches Engagement in der Russischen Föderation sind neben Kenntnissen des russischen Wirtschaftsrechts auch Kenntnisse des russischen Arbeitsrechts unerlässlich. Denn grundsätzlich gibt es keine Möglichkeiten, für auf dem Gebiet der Russischen Föderation durchgeführte Arbeitsverträge in Abweichung vom russischen Arbeitsrecht die Geltung des deutschen oder eines anderen Rechts zu vereinbaren. Bei der Erkundung geschäftlicher Möglichkeiten oder der Aufnahme erster Geschäftstätigkeiten in der Russischen Föderation kann sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zur…mehr

Produktbeschreibung
Für ein erfolgreiches Engagement in der Russischen Föderation sind neben Kenntnissen des russischen Wirtschaftsrechts auch Kenntnisse des russischen Arbeitsrechts unerlässlich. Denn grundsätzlich gibt es keine Möglichkeiten, für auf dem Gebiet der Russischen Föderation durchgeführte Arbeitsverträge in Abweichung vom russischen Arbeitsrecht die Geltung des deutschen oder eines anderen Rechts zu vereinbaren. Bei der Erkundung geschäftlicher Möglichkeiten oder der Aufnahme erster Geschäftstätigkeiten in der Russischen Föderation kann sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zur Begrenzung wirtschaftlicher Risiken anbieten. Vor diesem Hintergrund bietet die vorliegende Arbeit eine vergleichende Untersuchung des russischen und des deutschen Rechts beim befristeten Arbeitsvertrag.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Alexander Reinhardt wurde 1978 in Oldenburg geboren. Während seiner Schulzeit verbrachte er ¿ gefördert durch die Stiftung der Deutschen Sporthilfe ¿ eineinhalb Jahre auf dem Fechtinternat Bonn. Nach dem Abitur schloss sich die Ausbildung zum Reserveoffizier an. Zum Wintersemester 1999/2000 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg auf. Im Jahr 2004 legte er vor dem OLG Schleswig das Erste Juristische Examen ab, nachdem er zuvor das Studium in Leipzig, St. Petersburg und Kiel fortgesetzt hatte. Nach einem einjährigen Studienaufenthalt in Moskau legte er im Anschluss an den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Stade im September 2008 sein großes juristisches Staatsexamen ab. Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte im Februar 2009.