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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Das Mietrecht ist ein Rechtsbereich, der nahezu jeden Menschen betrifft, - die meisten als Mieter und viele als Bestandgeber und dennoch ist es eine Materie, die bei Wissenschaftern wie Praktikern in Relation zur Nachfrage nur wenig Interesse hervorruft und einen wenig löblichen Ruf als Fach für Spezialisten genießt. Ich bin auch bei weitem nicht der erste, der sich…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Mietrecht ist ein Rechtsbereich, der nahezu jeden Menschen betrifft, - die meisten als Mieter und viele als Bestandgeber und dennoch ist es eine Materie, die bei Wissenschaftern wie Praktikern in Relation zur Nachfrage nur wenig Interesse hervorruft und einen wenig löblichen Ruf als Fach für Spezialisten genießt. Ich bin auch bei weitem nicht der erste, der sich im Zusammenhang mit den Mietrechtsregimen an das legendäre Denksporturteil des OGH erinnert fühlt.
Wenn in der Literatur in Bezug auf die bestandrechtliche Legislative von gravierenden gesetzgeberischen Versehen und besonderen legistischen Gustostückerln zu lesen ist, gerade in Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen von einer Geheimwissenschaft der Mietrechtsarchäologie geschrieben wird und Polemik in keinem Aufsatz über eine Wohnrechtsnovelle zu kurz kommt, dann scheint es nicht zu verwundern, dass auch der OGH kontrovers Stellung bezieht. Eine bereits andiskutierte Verländerung der Mietrechtskompetenz und der Einfluss des Europäischen Gem.einschaftsrechts lassen in dieser Hinsicht noch einigen Interpretations- und Anknüpfungsstoff erwarten.
Das Befristungsrecht ist innerhalb des Mietrechts wiederum ein Spezifikum, das von umfangreicher Geschichte und rechtspolitischer Brisanz geprägt ist und schon dadurch zahlreiche intertemporale Probleme und Ansätze aufwirft. Die gegenständliche Arbeit versucht eine Zusammenfassung über die Regelungen der Zeitmietverträge und der damit im Konnex stehenden Kündigung zu geben und des Weiteren die einschlägigen, fundamentalen Novellen 1997 und 2000 aufzuarbeiten .
Die Arbeit wurde in zwei Bereiche gegliedert, von denen der erste den materiellen Teil und der zweite überblicksartig die intertemporale Systematik abdeckt.Entscheidungen aus den Sammlungen ohne nähere Bezeichnung sind solche des OGH.
Die Abkürzungen und Zitate wurden gem. Friedl/Loebenstein, AZR5 verfasst, weswegen auf ein eigenes Abkürzungsverzeichnis verzichtet werden konnte.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit ist in 2 Teile gegliedert, von denen der erste, materiellrechtliche Teil die Voraussetzungen für eine durchsetzbare Befristung im österreichischen Mietrecht erörtert und auf deren mögliche Beendigungsarten eingeht, jeweils unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anwendbarkeit des MRG; der zweite Teil erläutert die Übergangsregelungen der grossen Änderungen des 3. WÄG und ua der Wohnrechtsnovellen 1997 und 2000 und ihre Auswirkungen auf die Befristungsregelungen und die dadurch ausgelösten Widersprüche und Probleme im intertemporalen Recht.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Teil DAUERRECHT1
I.Befristete Mietverhältnisse1
A.Beendigung durch Zeitablauf1
1.Rechtslage nach ABGB1
2.Rechtslagenach MRG1
a.Voraussetzungen für eine vom Vermieter durchsetzbare Befristung2
aa.Schriftlichkeit2
bb.Endtermin4
cc.Dauer6
b.Durchsetzbarkeit7
aa.Anknüpfungszeitpunkt7
bb.Rechtsfolgen bei durchsetzbarem Endtermin8
c.Rechtslage nach Ablauf der Befristung9
aa.Durchsetzbare Befristung9
bb.Undurchsetzbare Befristung11
3.Übersichtstabelle12
B.Vorzeitiges Kündigungsrecht des Mieters13
1.Entwicklung13
2.Kündigung allgemein13
3.Kündigungsoption des Mieters14
4.Kündigungsoption bei undurchsetzbarer Befristung15
C.Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund16
1.Untauglichkeit17
2.Erheblich nachteiliger Gebrauch18
3.Qualifizierter Mietzinsrückstand18
II.Unbefristete Mietverhältnisse19
A.Rechtslage nach ABGB und MRG19
B.Vorzeitige Auflösung aus w...
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