Spätestens seit der Covid-19-Pandemie ist der Infektionsschutz ein allgegenwärtiges Thema. Der Arbeitgeber kann bei der Einstellung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch das Auftreten von Infektionsgefahren in seinem Betrieb beeinflussen. Unter Berücksichtigung des Diskriminierungsrechts werden Fragerecht, ärztliche Untersuchung und Offenbarungspflicht des Bewerbers als bei der Einstellung wichtige Informationsmittel des Arbeitgebers sowie die Kündigung und Anfechtung als Beendigungstatbestände in den Blick genommen. Die Autorin beschäftigt sich dabei nicht mit akuten Infektionen des Arbeitnehmers, sondern mit chronischen und latenten Verläufen sowie der möglichen Ansteckungsgefahr bei fehlender Immunität.