In der Arbeit wird die geschichtliche Entwicklung der Anschlusstaten Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei von einer Unterart der Teilnahme hin zu eigenständigen Delikten analysiert. Auf dieser Grundlage wird eine Lösung für die Abgrenzungsproblematik zwischen der Beihilfe zur Vortat einerseits und den Anschlussdelikten andererseits entwickelt und gezeigt, wo die Trennlinie verläuft.
In der Arbeit wird die geschichtliche Entwicklung der Anschlusstaten Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei von einer Unterart der Teilnahme hin zu eigenständigen Delikten analysiert. Auf dieser Grundlage wird eine Lösung für die Abgrenzungsproblematik zwischen der Beihilfe zur Vortat einerseits und den Anschlussdelikten andererseits entwickelt und gezeigt, wo die Trennlinie verläuft.
Die Autorin: Britta Wolff wurde 1969 in München geboren. Sie studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Universität München. Von 1993 bis 1995 war sie Rechtsreferendarin am Landgericht München I. Seit 1993 ist sie an der Universität München beschäftigt, derzeit am Juristischen Dekanat. 2001 promovierte sie an der Juristischen Fakultät der Universität München.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Die geschichtliche Entwicklung der Straftatbestände Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei von einer Unterart der Teilnahme hin zu eigenständigen Deliktstypen - Die Abgrenzung zwischen den Anschlussdelikten Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei und der Beihilfe zur Vortat - Darstellung des aktuellen Meinungsstandes zur Abgrenzung zwischen Beihilfe zur Vortat und den Anschlussdelikten - Eigener Lösungsvorschlag zur Abgrenzung von Beihilfe zur Vortat und den Anschlussdelikten unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung.
Aus dem Inhalt : Die geschichtliche Entwicklung der Straftatbestände Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei von einer Unterart der Teilnahme hin zu eigenständigen Deliktstypen - Die Abgrenzung zwischen den Anschlussdelikten Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei und der Beihilfe zur Vortat - Darstellung des aktuellen Meinungsstandes zur Abgrenzung zwischen Beihilfe zur Vortat und den Anschlussdelikten - Eigener Lösungsvorschlag zur Abgrenzung von Beihilfe zur Vortat und den Anschlussdelikten unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung.
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