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Behördliche Monitoringverfahren versprechen schon seit den 1990er Jahren, Verwaltungsverfahren zu verbessern. Sie werden in wachsender Anzahl vor allem vom Umweltgesetzgeber geregelt. Häufig geht es darum - gleich einem »Frühwarnsystem« - zu beobachten, ob sich Prognosen in komplexen Verwaltungsentscheidungen in der Umsetzung der Entscheidung bewähren. Die Untersuchung analysiert den Rechtsrahmen solcher Verfahren und systematisiert die im Detail unterschiedlichen Referenzregelungen, die aus dem Recht zur Strategischen Umweltprüfung, dem Bau-, dem Lebensmittel- und dem Gentechnikrecht stammen.…mehr

Produktbeschreibung
Behördliche Monitoringverfahren versprechen schon seit den 1990er Jahren, Verwaltungsverfahren zu verbessern. Sie werden in wachsender Anzahl vor allem vom Umweltgesetzgeber geregelt. Häufig geht es darum - gleich einem »Frühwarnsystem« - zu beobachten, ob sich Prognosen in komplexen Verwaltungsentscheidungen in der Umsetzung der Entscheidung bewähren. Die Untersuchung analysiert den Rechtsrahmen solcher Verfahren und systematisiert die im Detail unterschiedlichen Referenzregelungen, die aus dem Recht zur Strategischen Umweltprüfung, dem Bau-, dem Lebensmittel- und dem Gentechnikrecht stammen. Wesentliche Teile der Arbeit machen daneben empirische Erhebungen, die Auswertung empirischer Erkenntnisse und eine umfassende Auseinandersetzung mit der Reichweite des Rechtsschutzes im Umweltrecht aus. So wurde eine Bewertung der Effektivität der Verfahren und des Rechtsrahmens möglich.
Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Osnabrücker Wissenschaftlichen Gesellschaft ausgezeichnet.

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Autorenporträt
Therese Neuffer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit Schwerpunkt auf dem deutschen und europäischen Umwelt- und öffentlichen Wirtschaftsrecht. Nach Abschluss der Ersten Prüfung 2018 arbeitete sie bis 2021 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Geschichte des europäischen öffentlichen Rechts und Verwaltungswissenschaften von Prof. Dr. Pascale Cancik an der Universität Osnabrück. Von 2021 bis 2022 war sie Stipendiatin der Promotionsförderung der Hans-Mühlenhoff-Stiftung in Osnabrück. Seit 2022 ist sie Referendarin am Oberlandesgericht Rostock.