Marc Lehr behandelt die Vorgaben des europäischen Primär- und Sekundärrechts für die Finanzierung des ÖPNV in Deutschland.
Er beginnt mit einer detailreichen Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und der heterogenen Interessenlage im ÖPNV, bevor er zentral die bestehende Dogmatik des EuGH zum Beihilfenverbot sowie das einschlägige (ursprüngliche und aktuelle) Verordnungsrecht analysiert. Der Autor widerspricht dabei der sog. Altmark Trans-Rechtsprechung des EuGH. Nach seiner Auffassung stellen die Zuwendungen im ÖPNV grundsätzlich (tatbestandsmäßige) Beihilfen dar, die einer europarechtlichen Grundlage bedürfen, um die Durchsetzung des Europarechts sicherzustellen. Allerdings steht der öffentlichen Hand auf abgegrenzten Märkten die Option zu, die Verkehrsleistungen selbst ohne Ausschreibungen anzubieten. Bei der Bewertung der Finanzierungspraxis kommt der Autor u.a. zu dem Ergebnis, dass der kommunale Querverbund - im Gegensatz zu Betriebskostenzuschüssen und Formen der Verbundfinanzierung - europarechtskonform ist.
Er beginnt mit einer detailreichen Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und der heterogenen Interessenlage im ÖPNV, bevor er zentral die bestehende Dogmatik des EuGH zum Beihilfenverbot sowie das einschlägige (ursprüngliche und aktuelle) Verordnungsrecht analysiert. Der Autor widerspricht dabei der sog. Altmark Trans-Rechtsprechung des EuGH. Nach seiner Auffassung stellen die Zuwendungen im ÖPNV grundsätzlich (tatbestandsmäßige) Beihilfen dar, die einer europarechtlichen Grundlage bedürfen, um die Durchsetzung des Europarechts sicherzustellen. Allerdings steht der öffentlichen Hand auf abgegrenzten Märkten die Option zu, die Verkehrsleistungen selbst ohne Ausschreibungen anzubieten. Bei der Bewertung der Finanzierungspraxis kommt der Autor u.a. zu dem Ergebnis, dass der kommunale Querverbund - im Gegensatz zu Betriebskostenzuschüssen und Formen der Verbundfinanzierung - europarechtskonform ist.