This volume furnishes the first comprehensive discussion of the history of reform debates and legislation from 1870 to the present day regarding the criminal offense of incest as defined under §173 of the StGB (German Criminal Code).
Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung der Inzeststraftatbestände des § 173 StGB, erstmals zusammenhängend dargestellt von 1870 bis zur Gegenwart. In einer chronologischen Untersuchung werden die einzelnen Reformbemühungen sowie die verschiedenen Gesetzesinitiativen und Gesetzesänderungen dargestellt und somit die maßgeblichen Argumente, Begründungen, Hintergründe und Motive für die Inzeststraftatbestände in der jeweiligen Epoche herausgearbeitet. Das verwendete Quellenmaterial setzt sich aus veröffentlichten und auch aus unveröffentlichten Quellen zusammen. Der Verfasser zeichnet die Historie der Inzeststraftatbestände in der deutschen Strafgesetzgebung nach, was für das Verständnis und der Auseinandersetzung mit der Strafnorm des heutigen § 173 StGB für unabdinglich gehalten wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass über die Legitimation der Inzeststraftatbestände teilweise keine oder nur ungefähre, jedenfalls überwiegend wechselnde Vorstellungen gemacht worden sind und die Argumente der Sittenwidrigkeit und des Moralschutzes kontinuierlich zur Begründung der Inzeststrafbarkeit herangezogen worden sind.
Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung der Inzeststraftatbestände des § 173 StGB, erstmals zusammenhängend dargestellt von 1870 bis zur Gegenwart. In einer chronologischen Untersuchung werden die einzelnen Reformbemühungen sowie die verschiedenen Gesetzesinitiativen und Gesetzesänderungen dargestellt und somit die maßgeblichen Argumente, Begründungen, Hintergründe und Motive für die Inzeststraftatbestände in der jeweiligen Epoche herausgearbeitet. Das verwendete Quellenmaterial setzt sich aus veröffentlichten und auch aus unveröffentlichten Quellen zusammen. Der Verfasser zeichnet die Historie der Inzeststraftatbestände in der deutschen Strafgesetzgebung nach, was für das Verständnis und der Auseinandersetzung mit der Strafnorm des heutigen § 173 StGB für unabdinglich gehalten wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass über die Legitimation der Inzeststraftatbestände teilweise keine oder nur ungefähre, jedenfalls überwiegend wechselnde Vorstellungen gemacht worden sind und die Argumente der Sittenwidrigkeit und des Moralschutzes kontinuierlich zur Begründung der Inzeststrafbarkeit herangezogen worden sind.