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Die Beiträge befassen sich mit Fragen des Allgemeinen Teils (AT) sowie des Besonderen Teils (BT) des StGB, der StPO und des JGG. Im AT des StGB plädiert die Verfasserin unter dem Titel "Tatbegriff und Teilnehmerdelikt" für die reine Verursachungstheorie. Leitfälle und Typenvergleich sollen das "Unmittelbarkeitserfordernis beim Versuch" präzisieren helfen. Die Frage nach der "Strafbarkeit des Opfers des Angriffs durch Verteidigung" führt zur Auseinandersetzung mit dem Erfordernis und dem Inhalt eines subjektiven Rechtfertigungselements bei der Notwehr. Es folgt eine Anmerkung zur…mehr

Produktbeschreibung
Die Beiträge befassen sich mit Fragen des Allgemeinen Teils (AT) sowie des Besonderen Teils (BT) des StGB, der StPO und des JGG. Im AT des StGB plädiert die Verfasserin unter dem Titel "Tatbegriff und Teilnehmerdelikt" für die reine Verursachungstheorie. Leitfälle und Typenvergleich sollen das "Unmittelbarkeitserfordernis beim Versuch" präzisieren helfen. Die Frage nach der "Strafbarkeit des Opfers des Angriffs durch Verteidigung" führt zur Auseinandersetzung mit dem Erfordernis und dem Inhalt eines subjektiven Rechtfertigungselements bei der Notwehr. Es folgt eine Anmerkung zur Strafrestaussetzung mit unzulässiger Weisung. Im BT des StGB wird zunächst der Begriff der Heimtücke beim Mord durch den "Missbrauch sozialethisch positiver Verhaltensmuster" zu klären versucht. Ferner werden die Kriterien zur Einschränkung des Verdeckungsmordes eingehend geprüft. Der Beitrag "Reform der Heilbehandlung ohne Ende" enthält Ausführungen zum geltenden StGB und zum RefE des BJM 1996. Die "Beteiligung am und die Teilnahme zum Landfriedensbruch" untersucht die relative Strafwürdigkeit von Tätern und Teilnehmern, Innen- und Außenstehenden. In Paragraph 153 StPO erweist sich das "Fehlen des öffentlichen Interesses" als überflüssige und überdies gefährliche Leerformel. Im Jugendstrafrecht geht es um die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld", Paragraph 17 II 2. Alt JGG, Erziehungsstrafe und/oder "Schuldausgleich". Dem breit gefächerten Spektrum der Abhandlungen ist gemeinsam, dass mit wissenschaftlicher Gründlichkeit die kritische Sonde angelegt und zudem vielfach über den fachspezifischen Horizont hinausgegriffen wird. Diese Beitragssammlung wendet sich an alle, die an einer vertiefenden strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzung interessiert sind.