Nach Baugesetzbuch sollen die Bestandsaufnahmen und Bewertungen vorliegender Landschaftspläne in der Umweltprüfung von Bauleitplänen herangezogen werden. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der in Landschaftsplänen festgelegten Ziele festgesetzt. Landschaftspläne liefern daher umfassende Beiträge zum Umweltbericht für Bauleitpläne. In der Planungspraxis besteht ein intensiver Beratungsbedarf zum Zusammenspiel von kommunaler Landschaftsplanung und Flächennutzungsplanung mit SUP. Diese Studie liefert Praxiserfahrungen zu diesem Zusammenspiel und leistet damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Flächennutzungsplanung. Im Rahmen der Fortschreibung der Landschafts- und Flächenutzungsplanung der Verbandsgemeinde Obere Kyll bestand die Möglichkeit, die qualitativen und quantitativen Daten des Landschaftsplans von 1992 mit den aktuellen des Landschaftsplans von 2005 zu vergleichen und in Zusammenhang mit der Umweltüberwachung auf F-Planebene nach § 4c BauGB und der Umweltbeobachtung nach § 12 BNatSchG zu setzen. Damit wurde erprobt, wie in Zukunft mit der Fortschreibung von Landschaftsplänen ein Beitrag zur Umweltüberwachung, aber bottom-up auch zur übergeordneten Umweltbeobachtung, geleistet werden kann.