Die vorliegende Untersuchung zeigt, daß es sich bei der NATO nicht nur um eine Verteidigungsgemeinschaft, sondern auch um eine Wertegemeinschaft handelt. Dies geschieht an Hand einer Untersuchung der Beitrittsklausel des Nordatlantikvertrages. Ebenso wird angeregt, die NATO durch Beitritt der osteuropäischen Staaten einschließlich der UdSSR in ein europäisches System kollektiver Sicherheit zu transformieren. Dies kann aber erst dann geschehen, wenn diese Staaten in ihren Rechtsordnungen die Grundsätze der Demokratie, der Herrschaft des Rechts und der Freiheit des Einzelnen verwirklicht haben.