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Die Pflicht zur Bekanntmachung des EinheitlichenAnsprechpartners (EA) ergibt sich rechtlich und faktisch aus derEU-Dienstleistungsrichtlinie, jedoch können Richtlinien ihre volle Wirkkraftnur entfalten, wenn die Begünstigten ihre Rechte kennen und diese auch nutzen. Die geringe Inanspruchnahme aufgrund des mangelnden Bekanntheitsgrades des EA kann daher nur mithilfe eines Kommunikationskonzepts gezielt verbessert werden. Anna Rudolph stellt einen didaktisch nachvollziehbaren Bauplan zur Erstellung eines Kommunikationskonzepts dar, das auf die speziellen Anforderungen derÖffentlichkeitsarbeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Pflicht zur Bekanntmachung des EinheitlichenAnsprechpartners (EA) ergibt sich rechtlich und faktisch aus derEU-Dienstleistungsrichtlinie, jedoch können Richtlinien ihre volle Wirkkraftnur entfalten, wenn die Begünstigten ihre Rechte kennen und diese auch nutzen. Die geringe Inanspruchnahme aufgrund des mangelnden Bekanntheitsgrades des EA kann daher nur mithilfe eines Kommunikationskonzepts gezielt verbessert werden. Anna Rudolph stellt einen didaktisch nachvollziehbaren Bauplan zur Erstellung eines Kommunikationskonzepts dar, das auf die speziellen Anforderungen derÖffentlichkeitsarbeit zugeschnitten ist. Die Autorin zeigt den zuständigenStellen als Träger der EAs - Bund, Ländern, Kommunen und Kammern - wie eine widerspruchsfreie und integrierte Kommunikation im europäischenMehrebenensystem aussehen kann, um zukünftig EU-Richtlinien rechtskonform und effektiver umzusetzen.
Autorenporträt
Anna Rudolph absolvierte den Kooperationsstudiengang "Europäisches Verwaltungsmanagement" (M.A.) an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg.