Diese Freiburger Dissertation befasst sich mit dem Verhältnis des Gerichtsstands am Beklagtenwohnsitz zum Gerichtsstand am Erfüllungsort im europäischen IZPR. Besondere Berücksichtigung finden der revidierte Art. 5 Nr. 1 EuGV-VO und die besondere Rolle des Gerichtsstandes am Wohnsitz des Beklagten in der schweizerischen Rechtstradition.Der Autor vertritt die These, Art. 5 Nr. 1 sei ersatzlos zu streichen. Er stützt diese These mit einer historisch-rechtsvergleichenden Betrachtung, einer kritischen Analyse der Rechtsprechung zu Art. 5 Nr. 1 LugÜ/EuGVÜ und einer Würdigung des revidierten Art. 5 Nr. 1 EuGV-VO.