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Neben der Verleihungsgebühr, dem Beitrag sowie der Sonderabgabe hat die Verwaltungsgebühr in der Rechtswissenschaft bislang ein Schattendasein unter den nicht-steuerlichen Abgaben geführt. Ist sie aus diesem durch das BVerfG-Urteil zur baden-württembergischen Immatrikulationsgebühr jüngst ein Stück weit herausgerückt worden, so widmet sich Mike Wienbracke in der vorliegenden Arbeit der Frage nach Existenz und Inhalt von verfassungsrechtlichen Maßstäben, welche die Höhe einer Verwaltungsgebühr im Einzelfall begrenzen. Als solche behandelt der Autor neben den Freiheitsgrundrechten des Art. 2…mehr

Produktbeschreibung
Neben der Verleihungsgebühr, dem Beitrag sowie der Sonderabgabe hat die Verwaltungsgebühr in der Rechtswissenschaft bislang ein Schattendasein unter den nicht-steuerlichen Abgaben geführt. Ist sie aus diesem durch das BVerfG-Urteil zur baden-württembergischen Immatrikulationsgebühr jüngst ein Stück weit herausgerückt worden, so widmet sich Mike Wienbracke in der vorliegenden Arbeit der Frage nach Existenz und Inhalt von verfassungsrechtlichen Maßstäben, welche die Höhe einer Verwaltungsgebühr im Einzelfall begrenzen. Als solche behandelt der Autor neben den Freiheitsgrundrechten des Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem allgemeinen Gleichheitssatz vor allem das Steuerstaatsprinzip, dessen normative Verankerung und Inhalt er herausarbeitet. Aufbauend auf diesen allgemein geltenden grundgesetzlichen Vorgaben, werden das spezielle und generelle Kostendeckungsprinzip als Bemessungsgrenzen insbesondere der Verwaltungsgebühr entwickelt sowie ihr jeweiliger Inhalt dargelegt. EinÜberblick über das empirische Vorkommen der Verwaltungsgebühr sowie deren Abgrenzung zu den wichtigsten übrigen Abgaben runden die Untersuchung ebenso ab wie ein europarechtlicher Ausblick und ein eigener Normvorschlag samt Kommentierung.
Autorenporträt
Professor Dr. iur. Mike Wienbracke, LL. M. (Edinburgh) lehrt Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht am Fachbereich Wirtschaftsrecht der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen. Er ist Autor von zahlreichen juristischen Fachbeiträgen in deutscher und englischer Sprache.