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Diplomarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,8, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Pflegemanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Diplomarbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob professionell Pflegende den Beratungs- und Schulungsbedarf pflegender Angehöriger von Wachkoma-Patienten erkennen und angemessen im heute bestehenden Rahmen bzw. mit heute bestehenden Möglichkeiten begegnen können. Hierzu gibt es eine Reihe von Schulungsangeboten, aber beraten Pflegende in der ambulanten Pflegeversorgung richtig und kann der Pflegende es…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,8, Hamburger Fern-Hochschule, Veranstaltung: Pflegemanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Diplomarbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob professionell Pflegende den Beratungs- und Schulungsbedarf pflegender Angehöriger von Wachkoma-Patienten erkennen und angemessen im heute bestehenden Rahmen bzw. mit heute bestehenden Möglichkeiten begegnen können. Hierzu gibt es eine Reihe von Schulungsangeboten, aber beraten Pflegende in der ambulanten Pflegeversorgung richtig und kann der Pflegende es richtig einschätzen, wann Beratungsbedarf notwendig ist?

In der Literaturrecherche über den Wachkoma-Patient wurde deutlich, dass relativ wenige Publikationen zu diesem Thema vorhanden sind. Die Presse verwechselt das Thema Pflege von Wachkoma-Patienten meistens mit dem Thema Sterbehilfe. Dabei "brauchen sie keine Hilfe zum Sterben ('Euthanasie'), sondern Lebenshilfe!" (vgl. Zieger 2004, S.4).

Nach der Einführung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist eines der primären Ziele, "die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn zu unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können (SGB XI,
2 Abs. 1)" (vgl. o.V., S. 637). Denn der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt gleichermaßen in der Pflegeversicherung (
3 SGB XI) wie in der Sozialhilfe (

13, 63 SGB XII).
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