Inhalt:
Einführung
1. Beratungsverträge in der AG
2. Anwendungsproblem im Konzern
3. Konzernarten nach dem Aktiengesetz
4. Erscheinungsformen des Konzerns in der Praxis
5. Veränderungen im Konzern und Konzernbildung
6. Altverträge im Konzern
7. Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern von Schwestergesellschaften
8. Alternativen zur Anwendung von § 114 AktG
9. Zusammenfassung der Ergebnisse
Ausblick
Einführung
1. Beratungsverträge in der AG
2. Anwendungsproblem im Konzern
3. Konzernarten nach dem Aktiengesetz
4. Erscheinungsformen des Konzerns in der Praxis
5. Veränderungen im Konzern und Konzernbildung
6. Altverträge im Konzern
7. Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern von Schwestergesellschaften
8. Alternativen zur Anwendung von § 114 AktG
9. Zusammenfassung der Ergebnisse
Ausblick
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 02.01.2006Ein erkleckliches Zubrot
Aufsichtsräte mit Zweitfunktion
Die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten ist ein herausragendes Thema bei der Diskussion um die bestmögliche Führung und Kontrolle von Unternehmen (Corporate Governance). Damit die Vorstände diese ihren Kontrolleuren nicht durch direkte Geldzuwendungen abkaufen können, schreibt das Aktiengesetz vor: Über deren Vergütung entscheiden ausschließlich die Aktionäre. Und zusätzliche Tätigkeiten für das Unternehmen - ein häufiger Fall vor allem bei Rechtsanwälten - bedürfen der Zustimmung des gesamten Gremiums. Der Jurist Heinrich von Bünau hat in seiner Dissertation dieses praktisch wichtige Problem (man denke nur an die Affäre um die Berliner Bankgesellschaft) aufgegriffen. Nachdem er die Gefahr solcher Interessenkonflikte im Aufsichtsamt untersucht hat, spürt er insbesondere der Gefahr nach, daß die gesetzlichen Verbote innerhalb eines Konzerns durch Überkreuz-Aufträge umgangen werden können - denn dazu schweigt das Gesetz sich aus.
Dabei steht Bünau solchen Nebentätigkeiten ausgesprochen wohlwollend gegenüber. Denn sie könnten das Mandat finanziell deutlich attraktiver machen. Auch könne ein Organmitglied diese Dienste - etwa bei Beratung oder Prozeßführung - effektiver erbringen als ein außenstehender Anwalt. Dagegen seien überhöhte Vergütungen oder solche für in Wirklichkeit gar nicht erbrachte Sonderleistungen unzulässig. Diese Kriterien will der Verfasser dann auch im gesamten Unternehmensverbund gelten lassen. Ausgezeichnet ist sein Vorschlag, eine Unterrichtung der Hauptversammlung vorzuschreiben.
JOACHIM JAHN
Heinrich von Bünau: Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern im Aktienkonzern. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, 298 Seiten, 79 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Aufsichtsräte mit Zweitfunktion
Die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten ist ein herausragendes Thema bei der Diskussion um die bestmögliche Führung und Kontrolle von Unternehmen (Corporate Governance). Damit die Vorstände diese ihren Kontrolleuren nicht durch direkte Geldzuwendungen abkaufen können, schreibt das Aktiengesetz vor: Über deren Vergütung entscheiden ausschließlich die Aktionäre. Und zusätzliche Tätigkeiten für das Unternehmen - ein häufiger Fall vor allem bei Rechtsanwälten - bedürfen der Zustimmung des gesamten Gremiums. Der Jurist Heinrich von Bünau hat in seiner Dissertation dieses praktisch wichtige Problem (man denke nur an die Affäre um die Berliner Bankgesellschaft) aufgegriffen. Nachdem er die Gefahr solcher Interessenkonflikte im Aufsichtsamt untersucht hat, spürt er insbesondere der Gefahr nach, daß die gesetzlichen Verbote innerhalb eines Konzerns durch Überkreuz-Aufträge umgangen werden können - denn dazu schweigt das Gesetz sich aus.
Dabei steht Bünau solchen Nebentätigkeiten ausgesprochen wohlwollend gegenüber. Denn sie könnten das Mandat finanziell deutlich attraktiver machen. Auch könne ein Organmitglied diese Dienste - etwa bei Beratung oder Prozeßführung - effektiver erbringen als ein außenstehender Anwalt. Dagegen seien überhöhte Vergütungen oder solche für in Wirklichkeit gar nicht erbrachte Sonderleistungen unzulässig. Diese Kriterien will der Verfasser dann auch im gesamten Unternehmensverbund gelten lassen. Ausgezeichnet ist sein Vorschlag, eine Unterrichtung der Hauptversammlung vorzuschreiben.
JOACHIM JAHN
Heinrich von Bünau: Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern im Aktienkonzern. Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, 298 Seiten, 79 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main