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Das Werk verdeutlicht anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung die Grundsätze zu den Fragen des Erwerbs- und Unterhaltssschadens wegen der Verletzung oder Tötung einer Person und trägt dazu bei, die Schadensregulierung zu erleichtern.
Die Berechnung des von einem verantwortlichen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung für den teilweisen oder vollständigen Ausfall von Arbeitsleistungen zu ersetzenden Personenschadens bereitet oft erhebliche Probleme. Vor allem bei einer unentgeltlichen Arbeit, die durch Fremdeinwirkung nicht mehr ausgeführt werden kann und für den Betroffenen einen…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk verdeutlicht anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung die Grundsätze zu den Fragen des Erwerbs- und Unterhaltssschadens wegen der Verletzung oder Tötung einer Person und trägt dazu bei, die Schadensregulierung zu erleichtern.

Die Berechnung des von einem verantwortlichen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung für den teilweisen oder vollständigen Ausfall von Arbeitsleistungen zu ersetzenden Personenschadens bereitet oft erhebliche Probleme. Vor allem bei einer unentgeltlichen Arbeit, die durch Fremdeinwirkung nicht mehr ausgeführt werden kann und für den Betroffenen einen finanziellen Verlust darstellt, bleibt das Schadensbild unscharf. Auch bei einer Verletzung einer Person, die den Haushalt führt und dann verletzungsbedingt ausfällt, bestehen heute noch große Schwierigkeiten, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Zu all diesen Fragenkreisen wird die aktuelle Rechsprechung verdeutlicht. Eine vielzahl von Berechnungsmethoden- modellen und Formeln helfen dem Nutzer, den Schaden genau und zügig berechnen zu können.

Praktisch: Ergänzt werden die Erläuterungen und Vorschläge diese Buches im Internet unter www.tipps-und-taktik.de. Dort lassen sich einfach und schnell Berechnungsvorgänge ausführen, beispielsweise zum Haushaltsführungsschaden . Auch zu künftigen monatlichen Rentenansprüchen verschiedenster Art kann dort direkt ein Abgeltungsbetrag errechnet werden.
Autorenporträt
Frank Pardey ist Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig und war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem für das Rechtsgebiet "unerlaubte Handlungen" zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes.