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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik, Note: 2,3, Justus-Liebig-Universität Gießen (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre I), Veranstaltung: Transportwirtschaftliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Januar 2005 wird, wie 2001 im Bundestag verabschiedet, nach etlichen vor allem technischen Anlaufschwierigkeiten auf deutschen Bundesautobahnen eine fahrleistungsabhängige Benutzungsgebühr (Maut) erhoben. Dem Bund sind dadurch im ersten Monat bereits 209 Mio. EUR zugeflossen. Die vorliegende Arbeit untersucht inwieweit die Berechnung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik, Note: 2,3, Justus-Liebig-Universität Gießen (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre I), Veranstaltung: Transportwirtschaftliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Januar 2005 wird, wie 2001 im Bundestag verabschiedet, nach etlichen vor allem technischen Anlaufschwierigkeiten auf deutschen Bundesautobahnen eine fahrleistungsabhängige Benutzungsgebühr (Maut) erhoben. Dem Bund sind dadurch im ersten Monat bereits 209 Mio. EUR zugeflossen. Die vorliegende Arbeit untersucht inwieweit die Berechnung der Mauthöhe mit Ergebnissen der wissenschaftlichen Diskussion um Wegerechnungen zu vereinen ist. Dazu wird in Kapitel 2 zunächst ein Überblick über mögliche und anzustrebende Ausgestaltungen von Wegerechnungen gegeben (Soll-Zustand), bevor in Kapitel 3 die tatsächliche Berechnung erläutert wird (Ist-Zustand). In Kapitel 4 erfolgt dann eine kritische Gegenüberstellung (Soll-Ist-Vergleich). Ergebnisse von Wegerechnungen sind stark abhängig von den zugrunde gelegten Rechungsverfahren, -prinzipien, verwendeten Einflussgrößen und deren Höhe. Sinnvollerweise sollte die Zielsetzung der Rechnung deren Ausgestaltung be-stimmen. Methodenfestlegungen ohne gleichzeitige Angabe der Rechnungsziele verringern die Beurteilungsfähigkeit und Plausibilität der Rechnung. Es sind fol-gende grundlegende Zielsetzungen zu unterscheiden, die jeweils unterschiedliche Ausgestaltungen erfordern: - Ermittlung der in der Verkehrsinfrastruktur gebundenen Ressourcen - Ermittlung der Erlös-Kosten-Situation für die Bereitstellung der Verkehrswege - Ermittlung des Finanzierungsbeitrags der Verkehrsinfrastrukturnutzer Die Ziele der Wegerechnungen lassen sich darüberhinaus hinsichtlich ihres zeit-lichen Bezugs in retrospektive (vergangenheitsbezogene) und prospektive (zu-kunftsgerichtete) Ziele systematisieren. Retrospektive Zielsetzungen im Sinne einer ex post-Kontrolle (z.B. Ermittlung von Deckungsgraden) dominieren dabei, während prospektive Zielsetzungen - ex ante - auf Prognose und Planung, etwa der Ermittlung von Preisen oder das Aufzeigen künftigen Handlungsbedarfs, bei-spielsweise bei Investitionen in die Infrastruktur, setzen. Wegerechnungen lassen sich hinsichtlich der Betrachtungsbreite zunächst grob in verkehrsträgerübergreifende (sog. vergleichende) und verkehrsträgerinterne Wegerechnungen klassifizieren. Vergleichende Wegerechnungen versuchen im Kontext intermodaler Wettbewerbsbedingungen einheitliche Kriterien für Berechnungen verschiedener Verkehrsträger zu finden und sie so vergleichbar zu machen.
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