Die
812 ff. BGB sind regelmäßig die Folge unwirksamer Verträge.
Abgrenzungsprobleme gibt es dabei u.a. zur Störung der Geschäftsgrundlage (z.B. Rückabwicklung bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft) und zu den
987 ff. BGB. Die hemmer-Methode versteht sich als Gebrauchsanweisung für die erfolgreiche Bewältigung des anspruchsvollen Rechtsgebiets Bereicherungsrecht. Ohne Verständnis für dieses Rechtsgebiet bleibt der Zusammenhang im Zivilrecht im Dunkeln.
Inhalt:-Grundgedanke
-Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen
-Anspruchsgrundlagen / Überblick
-Leistungskondiktionen
-Nichtleistungskondiktionen
-Anspruch aus
822 BGB
-Ausschlusstatbestände
-Umfang des Bereicherungsanspruches
-Verjährung
-Bereicherungseinrede
-Gesetzliche Verweisungen auf das Bereicherungsrecht
812 ff. BGB sind regelmäßig die Folge unwirksamer Verträge.
Abgrenzungsprobleme gibt es dabei u.a. zur Störung der Geschäftsgrundlage (z.B. Rückabwicklung bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft) und zu den
987 ff. BGB. Die hemmer-Methode versteht sich als Gebrauchsanweisung für die erfolgreiche Bewältigung des anspruchsvollen Rechtsgebiets Bereicherungsrecht. Ohne Verständnis für dieses Rechtsgebiet bleibt der Zusammenhang im Zivilrecht im Dunkeln.
Inhalt:-Grundgedanke
-Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen
-Anspruchsgrundlagen / Überblick
-Leistungskondiktionen
-Nichtleistungskondiktionen
-Anspruch aus
822 BGB
-Ausschlusstatbestände
-Umfang des Bereicherungsanspruches
-Verjährung
-Bereicherungseinrede
-Gesetzliche Verweisungen auf das Bereicherungsrecht