Bergfreiheit ist ein Begriff des Bergrechts. Sie bezeichnet das vom Grundeigentum unabhängige und jedermann eingeräumte Recht, bestimmte Bodenschätze zu suchen und zu gewinnen, wobei der gesamte Vorgang durch Gesetze geregelt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.Mit dem Bergregal, das schon im Spätmittelalter in die Verfügungsgewalt der Landesherren kam, fiel den Landesherren auch die Ausgestaltung des Bergrechts und der Bergfreiheit zu, so dass beide in den zahlreichen deutschen Territorien sehr unterschiedliche Ausprägungen erfuhren. Zwar existierten weit verbreitete Übereinstimmungen, aber keine reichsweit gültigen Festlegungen.
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