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Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz. Zum Weinbau-Bergrecht siehe Bergrecht in Österreich.Das deutsche Bergrecht ist aus mittelalterlichem Gewohnheitsrecht entstanden. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert beanspruchten die deutsche Könige das Bergregal auf Silber und andere Metalle, wodurch diese dem Grundherren entzogen waren. Bereits im Spätmittelalter ging…mehr

Produktbeschreibung
Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz. Zum Weinbau-Bergrecht siehe Bergrecht in Österreich.Das deutsche Bergrecht ist aus mittelalterlichem Gewohnheitsrecht entstanden. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert beanspruchten die deutsche Könige das Bergregal auf Silber und andere Metalle, wodurch diese dem Grundherren entzogen waren. Bereits im Spätmittelalter ging das Bergregal vom Königtum an die Landesherren über. Zuerst wurde das Bergrecht nur mündlich überliefert oder von Privatpersonen schriftlich niedergelegt. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts wurde es von den Landesherren in Form von Verordnungen (Bergordnungen) erlassen, die oft bis ins 19. Jahrhundert in Kraft blieben.