In der Bundesrepublik Deutschland überwachen die Behörden der Länder die Einhaltung der Vorschriften, die für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten.
Mit dem Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wurde ab 2004 eine länderübergreifende Initiative zur Verbesserung der Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften eingeführt. Ziel ist ein bundesweit harmonisiertes Verfahren bei der Durchführung und Berichterstattung der Kontrollen. Das Programm wird nach gemeinsamen Standards auf Grundlage eines abgestimmten Handbuches durchgeführt. Die Festlegung von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl erfolgt durch die Länder; zusätzlich werden jährlich bundesweite Schwerpunktkontrollen festgelegt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2008 zusammen.
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Mit dem Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wurde ab 2004 eine länderübergreifende Initiative zur Verbesserung der Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften eingeführt. Ziel ist ein bundesweit harmonisiertes Verfahren bei der Durchführung und Berichterstattung der Kontrollen. Das Programm wird nach gemeinsamen Standards auf Grundlage eines abgestimmten Handbuches durchgeführt. Die Festlegung von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl erfolgt durch die Länder; zusätzlich werden jährlich bundesweite Schwerpunktkontrollen festgelegt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2008 zusammen.
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