Berichtspflichten sind mittlerweile ein gebräuchliches Informationsmittel des Bundestages und der Länderparlamente. Insbesondere die Bundesregierung wird durch Gesetz oder "schlichten" Parlamentsbeschluß zu Berichten aufgefordert. Aber auch andere Organe, wie der Wehrbeauftragte oder der Bundesrechnungshof, haben Berichtspflichten zu erfüllen. - In der Praxis ist festzustellen, daß Berichtsgesetze und -beschlüsse oftmals in Inhalt und Funktion identisch sind. Trotzdem weisen beide Handlungsformen erhebliche rechtliche Unterschiede hinsichtlich Verfahren, Verbindlichkeit und Grenzen auf, die hier untersucht werden.