Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Der Kommentar, an dem sich 14 namhafte deutsche und österreichische Autoren beteiligt haben richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinandertriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikator und Literatur gemeinsam kommentiert.
...ist hier ein Großkommentar entstanden, der in seiner aufgelockerten Anordnung auch das Prädikat leseleicht" verdient..." (Zeitschrift für Versicherungswesen) "...Die Vorteile einer so zahlreichen Autorenschaft liegen auf der Hand. So hat jeder Kommentator die Chance, sich auf eine überschaubare Zahl von Vorschriften zu konzentrieren... Ein weiterer Vorteil kann in der größeren Vielfältigkeit der Kommentierung gesehen werden, die zu mehr Ideen und auch zu verschiedenen Bewertungen beiträgt...Der Kommentar bereichert die Literaturlage..." (VersR - Versicherungsrecht) "...Es erübrigt sich zu betonen, daß sich niemand, der mit Versicherungsrechtsfragen befaßt ist, leisten kann, dieses in jeder Hinsicht gelungene Werk nicht zu konsultieren." (Die Versicherungsrundschau).