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In vielen Fällen ist es in der Vergangenheit zu einem Wechsel des örtlichen Verteilnetzbetreibers gekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Netzeigentümer sein Netz dem neuen Netzbetreiber überlässt, regelmäßig in Form der Übereignung. Hierfür ist nach gefestigter Praxis stets ein Kaufpreis gezahlt worden, der sich nach dem Sachsubstanz- oder dem Ertragswertverfahren richtet. Soweit derartige Netze bereits zur Zeit der Veräußerung abgeschrieben waren, lässt sich aus der Stromnetzentgeltverordnung ein Verbot der Berücksichtigung des Netzwertes bei der Kaufpreisbestimmung ableiten.…mehr

Produktbeschreibung
In vielen Fällen ist es in der Vergangenheit zu einem Wechsel des örtlichen Verteilnetzbetreibers gekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Netzeigentümer sein Netz dem neuen Netzbetreiber überlässt, regelmäßig in Form der Übereignung. Hierfür ist nach gefestigter Praxis stets ein Kaufpreis gezahlt worden, der sich nach dem Sachsubstanz- oder dem Ertragswertverfahren richtet. Soweit derartige Netze bereits zur Zeit der Veräußerung abgeschrieben waren, lässt sich aus der Stromnetzentgeltverordnung ein Verbot der Berücksichtigung des Netzwertes bei der Kaufpreisbestimmung ableiten. Eine solche Vorgabe würde den Vertrauensschutz des Netzkäufers in die abweichende Rechtspraxis vor Inkrafttreten der Energierechtsreform 2005 nachhaltig erschüttern. Das Gutachten weist detailliert nach, dass dieser Vertrauensschutz zwingend zu berücksichtigen ist.
Autorenporträt
Die Autoren: Ulrich Büdenbender war von 1975 bis 1998 in der Energiewirtschaft als Justitiar, Personaldirektor und Konzernvorstand tätig und ist seit Anfang 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Technischen Universität Dresden.
Peter Rosin war mehrere Jahre in leitender Position in der Energiewirtschaft tätig, bis er den nationalen und internationalen Energiebereich einer weltweit tätigen Sozietät übernahm. Er hat zahlreiche Bücher zu energierechtlichen Themen publiziert.
Carola Reichold war von 1999 bis 2001 Verwaltungsrichterin. Nach ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ruhr-Universität Bochum von 2001 bis 2005 ist sie nunmehr seit 2006 als Rechtsanwältin tätig.