Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,3, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn (Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe), Veranstaltung: Graduate / Master / MBA, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU und die Regierungen weltweit haben sich mit der Unterzeichnung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zum Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bekannt. Für mehr nachhaltiges Wachstum kommt es auf jeden Einzelnen in der Gesellschaft an. Das Finanzsystem und speziell das Kreditgeschäft sind hiervon nicht ausgenommen. Eine Berücksichtigung von Klimarisiken bei der Kreditvergabe erfolgt von den Kreditinstituten bisher uneinheitlich, da keine aufsichtsrechtlichen Anforderungen existieren. Die Europäische Kommission hat im März 2018 ihre Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgestellt. Diese beinhaltet unter anderem die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften. Während einige Institute übergreifende oder sektorspezifische Nachhaltigkeitskriterien für die Kreditvergabe entwickelt und in ihrer Risikostrategie verankert haben, beschäftigen sich andere Banken und Sparkassen keineswegs mit der Bewertung von Klimarisiken im Kreditgeschäft. Möglicherweise besteht ein Zielkonflikt zwischen den Klimarisiken und den Ertrags-, Kosten- und Kundenzielen des jeweiligen Kreditinstituts. Das Auflösen dieses Konflikts und die damit verbundene Verringerung von denkbaren Reputationsrisiken können durch Dialoge mit Stakeholdern erfolgen.
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