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Bis heute ist das Verhältnis des Urheberrechts zum Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ungeklärt. Nach verbreiteter Ansicht regeln diese beiden Rechtsgebiete unterschiedliche Fragen auf unterschiedliche Weise. Die Übergänge sind jedoch fließend. Das Individualinteresse am Schutz der Leistung ist das verbindende Element zwischen Urheberrecht und dem UWG. Dies zeigt den Einfluß der Rechtsprechung zum UWG auf das UrhG von 1965. Wirtschaftswissenschaftliche Überlegungen fordern geradezu einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, wie er z.B. beim Schutz der Leistungen von…mehr

Produktbeschreibung
Bis heute ist das Verhältnis des Urheberrechts zum Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ungeklärt. Nach verbreiteter Ansicht regeln diese beiden Rechtsgebiete unterschiedliche Fragen auf unterschiedliche Weise. Die Übergänge sind jedoch fließend. Das Individualinteresse am Schutz der Leistung ist das verbindende Element zwischen Urheberrecht und dem UWG. Dies zeigt den Einfluß der Rechtsprechung zum UWG auf das UrhG von 1965. Wirtschaftswissenschaftliche Überlegungen fordern geradezu einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, wie er z.B. beim Schutz der Leistungen von Tonmeistern und Softwareherstellern diskutiert wird. Weitere Berührungspunkte ergeben sich bei einem Vergleich der Sanktionen und der jeweiligen internationalprivatrechtlichen Regelungen.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Gerhardus wurde 1962 in Köln geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. 1988 Erstes Juristisches Staatsexamen. Ab 1989 Referendardienst in Bonn, Köln, Speyer und London. Promotion zum Dr. iur. im Dezember 1993. Seit August 1993 ist er Rechtsanwalt in Bonn.