Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Universität Zürich (Institut für Erziehungswissenschaft), Veranstaltung: Rechtsgrundlagen für Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht und die Soziale Arbeit können als zwei eigenständige Systeme innerhalb einer modernen Zivilisation betrachtet werden. Das Recht gibt Strukturen vor, die dazu dienen, das Zusammenleben von Menschen zu organisieren und zu koordinieren. Diese Strukturen werden durch Gesetze, also über (Verhaltens-)Regeln und Normen (Gebote, Verbote, Erlaubnisse) erzeugt; deren Nichtbeachtung mit Sanktionen geahndet.Die (Start-)Chancen der Menschen, sich innerhalb dieser (Gesellschafts-)Strukturen zu verwirklichen und/oder zu bewähren sind überaus heterogen. Verschiedenste Faktoren spielen dabei eine Rolle. Soziale und kulturelle Herkunft, ökonomische Ressourcen und ökologische Faktoren sind Beispiele, die zu Disparitäten führen. Diese ungleichen Verhältnisse wiederum führen dazu, dass Anforderungen, die das Leben moderner Industrienationen an den einzelnen stellt, nicht von jedermann bewältigt werden können. Der Sozialstaat bzw. dessen Rechtssystem benötigt somit ein Korrektiv, das regulierend fungiert, um den sozialen Frieden nicht zu gefährden. Diese Aufgabe übernimmt die Soziale Arbeit.Fachkräfte sozialer Arbeit, die Institutionen, die diese Fachkräfte beschäftigen und deren Klientel sind in öffentlich-rechtliche und/oder privat-rechtliche Rechtsverhältnisse eingebunden. Überhaupt wird das gesamte gesellschaftliche Leben mittels der Rechtsordnung des Staates organisiert und koordiniert. Dabei sind diese Rechtsbeziehungen komplex und nicht für jedermann transparent. Dieser Umstand kann zu Problemlagen führen, die reguliert und ausgeglichen werden sollen, um, wie schon erwähnt, bspw. den sozialen Frieden nicht zu gefährden. Hier kommt die soziale Arbeit zum Zuge, die als Korrektiv zum Rechtssystem betrachtet werden kann. Dabei ist das oberste Ziel einer sozialpädagogischen Intervention die Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Klienten sollen also lernen, wie sie ihre genuinen Ressourcen mobilisieren können, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.Wenn eine Fachkraft sozialer Arbeit einem Klienten speziell bei der Verwirklichung von Rechten behilflich sein soll, verlangt das von ihr, dass sie die Systematik des Rechts und relevante Rechtsgebiete kennt. Die vorliegende Arbeit ist nun ein Versuch, anhand ausgewählter Aspekte bedeutsame Zusammenhänge zwischen den beiden Fachgebieten Recht und Soziale Arbeit aufzuzeigen.
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