Abgesehen von seinen routinemäßigen und üblichen klinischen Fällen wird ein Rechtsmediziner bei der Ausübung seines Berufs immer wieder mit bestimmten medizinisch-rechtlichen Problemen konfrontiert. Die allgemeine Vorstellung, dass nur Ärzte, die in staatlichen Krankenhäusern arbeiten, in solche Fälle verwickelt werden, ist durch die jüngste Entscheidung der ehrenwerten Gerichte ausgeräumt worden. Eine gute Kenntnis der diesbezüglichen Gesetze, verbunden mit einem gründlichen Verständnis der korrekten Behandlungsmethoden in solchen Fällen, ist das Gebot der Stunde.
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