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Der Kommentar erläutert praxisnah und aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung. Schwerpunkte der Kommentierung sind u.a.: - Berufsausbildungsvertrag - Kündigungsschutz für Auszubildende - Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden - Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie anderen Wirtschaftszweigen. Zusätzlichen Nutzen bringt das Werk durch den Abdruck der nur schwer zugänglichen zahlreichen amtlichen Muster, Empfehlungen und Beschlüsse zur Berufsbildung auf neuestem Stand. Der Autor verfolgt auch mit der 2. Auflage konsequent das Anliegen, dem Nutzer…mehr

Produktbeschreibung
Der Kommentar erläutert praxisnah und aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung. Schwerpunkte der Kommentierung sind u.a.:
- Berufsausbildungsvertrag
- Kündigungsschutz für Auszubildende
- Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
- Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie anderen Wirtschaftszweigen.
Zusätzlichen Nutzen bringt das Werk durch den Abdruck der nur schwer zugänglichen zahlreichen amtlichen Muster, Empfehlungen und Beschlüsse zur Berufsbildung auf neuestem Stand.
Der Autor verfolgt auch mit der 2. Auflage konsequent das Anliegen, dem Nutzer übersichtlich und schnell praxisrelevante Lösungen an die Hand zu geben. Außerdem gewährleistet der Kommentar die vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den sich aus der Neufassung des Gesetzes ergebenden neuen Problemstellungen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und das neueste Schrifttum.
Der Autor ist durch einschlägige berufliche Tätigkeit sowie zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Arbeits- und insbesondere des Berufsbildungsrechts.
Für Berufsbildung zuständige Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerks-, Landwirtschafts-, Rechtsanwaltskammern), Arbeitsverwaltung (Arbeitsämter), Ausbilder in Betrieben, Unternehmen und im öffentlichen Dienst, Rechtsanwälte.
Autorenporträt
Prof. Dr. Wolfgang Leinemann, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Honorarprofessor an der Technischen Universität Braunschweig, und Thomas Taubert, Richter am Arbeitsgericht Augsburg. Sie sind durch einschlägige berufliche Tätigkeit sowie zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Arbeits- und insbesondere des Berufsbildungsrechts.