Das Berufsbildungsgesetz erfährt eine tiefgreifende Reform mit dem Ziel, die Berufsausbildung zu modernisieren. Konkret sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:- Erstmalig: Mindestvergütung für Auszubildende- Einführung neuer Berufsabschlüsse (»Geprüfter Berufsspezialist«, »Bachelor Professional«, »Master Professional«)- »Höherqualifizierende« Berufsbildung durch Fortbildung auf Studiumniveau - berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig- Teilzeitberufsausbildungen werden gestärktAutor:Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht Berlin, Autor zahlreicher Fachbücher zum Arbeitsrecht. Im Bund-Verlag hat er unter anderem die Basiskommentare zum »Mindestlohngesetz« und zum »Jugendarbeitsschutzgesetz « veröffentlicht.