Konzept Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze sind seit Jahrzehnten über die nationalen Grenzen hinaus anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin. Als Leitlinien für arbeitsmedizinische Untersuchungen und die Beurteilung der Befunde begründen sie das System der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Aktualität Unter Beibehaltung des bewährten didaktischen Konzeptes wurde eine Anpassung an novellierte bzw. neue Rechtsvorschriften wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Gentechnik-Sicherheitsverordnung sowie Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vorgenommen. Neue Grundsätze Neu aufgenommen wurden G19 „Dimethylformamid“ und G46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems“. Der neue G14 „Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe“ fasst die bisherigen Grundsätze G13, G14, G17, G18 und G28 zusammen. G43 „Biotechnologie“ wurde in den Grundsatz G42 „Infektionsgefährdung“ integriert. Praxisorientierte Leitfäden Die Leitfäden zur Ergometrie und zum Biomonitoring wurden komplett überarbeitet. Zum neuen Grundsatz G46 wurde ein spezieller Leitfaden zur Diagnostik von Muskel-Skeletterkrankungen entwickelt.