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Wirtschaftskriminelles Verhalten von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorstandsmitgliedern prägt inzwischen in zunehmendem Maße auch das deutsche Rechts- und Wirtschaftsleben. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts existiert dafür zwar eine Sanktionsmöglichkeit in Form von Berufsverboten im GmbHG und AktG, doch bleibt ihr Anwendungsbereich schmal. Zudem eröffnen sie eine Reihe von Umgehungsmöglichkeiten. Diese Arbeit stellt die Berufsverbotsbestimmungen für Geschäftsleiter von GmbH und AG daher auf den Prüfstand und setzt sich mit der Notwendigkeit und der Ausgestaltung ihrer Neufassung…mehr

Produktbeschreibung
Wirtschaftskriminelles Verhalten von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorstandsmitgliedern prägt inzwischen in zunehmendem Maße auch das deutsche Rechts- und Wirtschaftsleben. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts existiert dafür zwar eine Sanktionsmöglichkeit in Form von Berufsverboten im GmbHG und AktG, doch bleibt ihr Anwendungsbereich schmal. Zudem eröffnen sie eine Reihe von Umgehungsmöglichkeiten. Diese Arbeit stellt die Berufsverbotsbestimmungen für Geschäftsleiter von GmbH und AG daher auf den Prüfstand und setzt sich mit der Notwendigkeit und der Ausgestaltung ihrer Neufassung auseinander. Diskussionsgrundlage ist dabei insbesondere die Darstellung und Bewertung des Company Directors Disqualification Act, daneben fließen aktuelle Reformvorschläge, u.a. aus dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG), mit ein. Auch wirft die Arbeit einen Blick auf die europarechtliche Relevanz gesellschaftsrechtlicher Berufsverbote. Die Untersuchung schließt mit dem Vorschlag für eine Neukonzeption der gesellschaftsrechtlichen Berufsverbotsregelungen.
Autorenporträt
Die Autorin: Christiane Martin, geboren 1978 in Iserlohn, 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg, 2004 Erstes Staatsexamen, 2004/2005 Master of Law (Wirtschafts- und Steuerrecht) an der Universität Bochum, 2005/2006 Promotion an der Universität Marburg, seit 2006 Referendariat in Arnsberg.