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Veränderungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordern eine ständige Aktualisierung des Wissens. Im Arbeitsprozess kommt der Qualifizierung somit eine besondere Bedeutung zu. Mit der letzten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wurde ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen neu etabliert, um die Beschäftigung der Arbeitnehmer durch Weiterbildung zu fördern und zu sichern. Über einen interdisziplinären Ansatz erforscht diese Arbeit, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten der Betriebsrat verfügen sollte, um wirksam betriebliche…mehr

Produktbeschreibung
Veränderungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordern eine ständige Aktualisierung des Wissens. Im Arbeitsprozess kommt der Qualifizierung somit eine besondere Bedeutung zu. Mit der letzten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wurde ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen neu etabliert, um die Beschäftigung der Arbeitnehmer durch Weiterbildung zu fördern und zu sichern. Über einen interdisziplinären Ansatz erforscht diese Arbeit, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten der Betriebsrat verfügen sollte, um wirksam betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen einzuleiten, zu betreuen und zu bewerten. Zielsetzung der juristischen Auslegung des neuen Mitbestimmungsrechts ist, das neue Rollenverständnis des Betriebsrats zu beschreiben und aus der Gesetzeslage resultierende kompetenzorientierte Aspekte in Handlungsfelder zusammenzufassen. Die Handlungsfelder werden in einer Betriebsvereinbarung als ein Leitfaden erfasst, um den betrieblichen Weiterbildungsprozess der konkreten Situation im Betrieb anzupassen. In einem Kompetenzmanagementsystem werden die Handlungsfelder ferner operationalisiert, um den Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter zu ermitteln und die Effektivität und Effizienz der durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse zu beurteilen. Abschließend werden die Handlungsfelder in einen Qualifizierungsplan als ein Rahmenmodell transformiert, um den Betriebsrat zur Ausübung seiner neuen Rolle auf dem Gebiet Beschäftigungssicherung und -förderung zu schulen.