Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Winter 2019/2020 nahm die größte globale Gesundheitskrise seit Jahrzehnten ihren Lauf. Die Regierungen der Welt standen insbesondere vor der Aufgabe, den Gesundheitsschutz ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Mit dem Bekanntwerden der Übertragungswege des SARS CoV-2-Virus wurde das Massenprodukt der persönlichen, medizinischen Schutzausrüstung weltweit zur Mangelware. Die öffentlichen Auftraggeber mussten bei der Deckung ihrer Bedarfe neuartige Herausforderungen wie etwa unterbrochene Lieferketten aufgrund von Exportstopps und einen enormen Zeitdruck bewältigen. Die "Beschaffungsdramen" nahmen somit in den unterschiedlichen Ländern ihren Lauf und das Recht der öffentlichen Bedarfsdeckung rückte plötzlich in den Fokus der allgemeinen Diskussionen. In Deutschland sorgten in diesem Zusammenhang Vetternwirtschaft, mangelhafte Masken und Schäden in Millionenhöhe für Schlagzeilen. Die vorliegende Arbeit bewertet die bestehenden Möglichkeiten der öffentlichen Bedarfsdeckung zur Beschaffung von persönlicher, medizinischer Schutzausrüstung in Deutschland vor dem Hintergrund der spezifischen Herausforderungen in der Corona-Pandemie. Dabei werden neben der imperativen Bedarfsdeckung, die Beschaffungsverfahren im vergaberechtlichen Anwendungsbereich sowie das Open-House-Verfahren beleuchtet. Zentrales Ziel ist dabei die Beantwortung der Frage, ob das deutsche und europäische Beschaffungsrecht hinreichend Möglichkeiten bietet, Bedarfe an persönlicher medizinischer Schutzausrüstung in einer Pandemie zu decken.
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