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1. Problemstellung Die steuerrechtliche Regelung der Abschreibung ist im Laufe der letzten Jahrzehnte infolge einer rasch steigenden Gewinnsteuerbelastung auf ein stetig zunehmendes Interesse gestoßen. Während noch bis etwa 1920 in einigen Ländern für eine Anerkennung der steuerlichen Abschreibungen überhaupt gekämpft wurde, sind die letzten zwei Jahrzehnte gekennzeich net von dem Vordringen zahlreicher Formen und Möglichkeiten beschleunig ter Abschreibungsmethoden 1. Wenn auch Schweden schon Ende der 30er Jahre eine äußerst freizügige Abschreibungsregelung aufwies und die Ver einigten Staaten…mehr

Produktbeschreibung
1. Problemstellung Die steuerrechtliche Regelung der Abschreibung ist im Laufe der letzten Jahrzehnte infolge einer rasch steigenden Gewinnsteuerbelastung auf ein stetig zunehmendes Interesse gestoßen. Während noch bis etwa 1920 in einigen Ländern für eine Anerkennung der steuerlichen Abschreibungen überhaupt gekämpft wurde, sind die letzten zwei Jahrzehnte gekennzeich net von dem Vordringen zahlreicher Formen und Möglichkeiten beschleunig ter Abschreibungsmethoden 1. Wenn auch Schweden schon Ende der 30er Jahre eine äußerst freizügige Abschreibungsregelung aufwies und die Ver einigten Staaten während des Ersten und Zweiten Weltkrieges und später im Zusammenhang mit der Koreakrise eine radikale Fünf-Jahres-Ab schreibung für kriegswirtschaftlich vordringliche Investitionen gestatteten, so war doch erst in der Nachkriegszeit ein grundlegender Wandel auf diesem Gebiet festzustellen. Zu Anfang der SOer Jahre hatten die meisten der westlichen Industrielän der (teils aus gesamtwirtschaftlichen, teils aus betriebswirtschaftlichen Grün den) die beschleunigte Abschreibung in ihr Steuersystem übernommen, so vor allem: die sechs EWG-Staaten, USA und Kanada, Großbritannien, Dänemark, Österreich, Schweiz und Schweden, um nur die wichtigsten zu nennen. In der Bundesrepublik kam die beschleunigte Abschreibung im Jahre 1949 in Form der Sonderabschreibungen der 7er-Paragraphen des Einkommen steuergesetzes und 1952 erstmals in Form der degressiven Abschreibung auf Grund der Bestimmungen der Einkommensteuerergänzungsrichtlinien 1952 zur Anwendung. Im gleichen Jahr wurden bestimmten Engpaßbereichen der Wirtschaft Sonderabschreibungen auf Grund des
33 des Investitionshilfege setzes gewährt, eine Maßnahme, die für diese Bereiche faktisch einer Verlän gerung des zu der Zeit auslaufenden
7 ades Einkommensteuergesetzes gleich kam.
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