Die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens, die im Mittelpunkt des am 1.12.1994 in Kraft getretenen Verbrechensbekämpfungsgesetzes stand, hat die Diskussion um das beschleunigte Verfahren neu entfacht. Während sich die Gesetzesinitiatoren und verschiedene Rechtsanwender von der Belebung des beschleunigten Verfahrens eine deutliche Strafverfahrensbeschleunigung und -vereinfachung erhoffen, haben sich die rechtsstaatlichen Bedenken gegen diese Verfahrensart in der Literatur seit ihrer Neufassung eher noch verstärkt.
Eva Kohler beschäftigt sich mit dem revidierten beschleunigten Verfahren und richtet dabei rechtsvergleichend den Blick auf die abgekürzten Verfahrensmodalitäten des französischen Strafverfahrens, comparution immédiate und convocation par procès-verbal. Die Autorin stellt die geltenden Regelungen im deutschen und französischen Strafverfahren detailliert vor und gibt einen Einblick in die jeweilige Anwendungspraxis der Verfahren. Dabei geht sie insbesondere derFrage nach, wie die gesetzlichen Neuerungen des beschleunigten Verfahrens in die Praxis umgesetzt worden sind und welchen Stellenwert das Verfahren nach §§ 417 ff. StPO gegenwärtig einnimmt. Außerdem wird erörtert, wie die tatsächlichen und rechtsstaatlich vertretbaren Entwicklungsmöglichkeiten des beschleunigten Verfahrens einzuschätzen sind.
Eva Kohler beschäftigt sich mit dem revidierten beschleunigten Verfahren und richtet dabei rechtsvergleichend den Blick auf die abgekürzten Verfahrensmodalitäten des französischen Strafverfahrens, comparution immédiate und convocation par procès-verbal. Die Autorin stellt die geltenden Regelungen im deutschen und französischen Strafverfahren detailliert vor und gibt einen Einblick in die jeweilige Anwendungspraxis der Verfahren. Dabei geht sie insbesondere derFrage nach, wie die gesetzlichen Neuerungen des beschleunigten Verfahrens in die Praxis umgesetzt worden sind und welchen Stellenwert das Verfahren nach §§ 417 ff. StPO gegenwärtig einnimmt. Außerdem wird erörtert, wie die tatsächlichen und rechtsstaatlich vertretbaren Entwicklungsmöglichkeiten des beschleunigten Verfahrens einzuschätzen sind.