Ab 1. Januar 2003 gibt es für die Sportschifffahrt neue Funkzeugnisse: zur Ausübung des Seefunkdienstes im UKW-Bereich das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) - vergleichbar dem bisherigen UKW-Betriebszeugnis für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) - vergleichbar dem bisherigen UKW-Sprechfunkzeugnis Das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betrieb von Funkeinrichtungen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems GMDSS, nicht aber zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk - so wie auch das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) nicht für den Seefunk gilt. Da gibt es im Gegensatz zum Seefunk so genannte Verkehrskreise mit vorgegebener Verkehrsabwicklung, da gibt es auch das Automatische Sender-Identifizierungsssystem ATIS, um nur einige Unterschiede zu nennen.Die Berechtigung, mit dem SRC auch Binnen zu fahren und umgekehrt, kann jedoch jeweils durch eine Ergänzungsprüfung erworben werden.Die Fragenkataloge mit den offiziellen Antworten (auf das bisherige Multiple-Choice-Verfahren hat der Gesetzgeber verzichtet) sind am Schluss des Buches abgedruckt.