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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 14 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Seminar zu ausgewählten Problemen des Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Arbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Abhandlung der Artikel 17 und 18 der Richtlinie (EU) 2019/1023. Diese Richtlinie hat ein Verfahren zum Gegenstand, welches es Unternehmen künftig ermöglichen soll, bereits im insolvenzpräventiven Bereich auf bestimmte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 14 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Seminar zu ausgewählten Problemen des Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Arbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Abhandlung der Artikel 17 und 18 der Richtlinie (EU) 2019/1023. Diese Richtlinie hat ein Verfahren zum Gegenstand, welches es Unternehmen künftig ermöglichen soll, bereits im insolvenzpräventiven Bereich auf bestimmte Sanierungswerkzeuge zurückzugreifen und somit den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung abzuwenden.Die betreffenden Artikel befassen sich insbesondere mit dem Schutz von Finanzierungsmaßnahmen, die eine Stabilisierung des sanierungsbedürftigen Unternehmensträgers beabsichtigen. Maßgeblich hierfür ist, inwiefern derartige Maßnahmen Ansprüchen der Insolvenzanfechtung gem. §§129ff. InsO unterliegen.Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik und einer Darstellung sowie Erläuterung der Artikel 17 und 18. Daraufhin werden vorhandene Parallelerscheinungen im geltenden Recht aufgezeigt und schließlich realistische Umsetzungsoptionen diskutiert.
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