Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Deutschland niedergelassener Architekt in Frankreich tätig werden? Muss die AOK die Rechnung eines belgischen Zahnarztes bezahlen, wenn ein bei ihr krankenversicherter Deutscher sich dort hat behandeln lassen? Kann einer spanischen Versicherung die Tätigkeit in Deutschland untersagt werden, wenn sie die hiesigen, strengeren Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt?
Wer Antworten auf derartige Fragen sucht, muss sich mit Artikel 49 EG-Vertrag, der Regelung der Dienstleistungsfreiheit, und vor allem mit dem darin enthaltenen Begriff der "Beschränkung" auseinandersetzen. Die Auslegung dieses Schlüsselbegriffs des Dienstleistungsrechts wird maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt und gestaltet.
Michael Rolshoven zeichnet zunächst die Entwicklungslinien dieser inzwischen langjährigen Rechtsprechung nach. Über 60 Urteile waren hier in der Zusammenschau darzustellen und auszuwerten. Allein die Fülle der Rechtsprechung zeigt, dass dem EuGH überzeugende Lösungen der einschlägigen Sachfragen bis heute nicht gelungen sind. An diesem Manko setzt der Verfasser an. Als Lösungsansatz entwickelt er - stets unter Einbeziehung der EuGH-Entscheidungen - formale und materielle Kriterien, die die Rechtsprechung zum Beschränkungsbegriff vorhersehbar machen und so Rechtssicherheit schaffen sollen. Rolshoven rückt dabei vor allem die spezifischen Eigenheiten der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den übrigen EG-Grundfreiheiten ins Blickfeld. Anhand dessen bildet er Fallgruppen bzw. letztendlich ein ganzes Bewertungsraster, welches verdeutlicht, dass eine einheitliche Behandlung der von Art. 49 EG-Vertrag erfassten Fallgestaltungen, wie sie in der Rechtspraxis allzu oft betrieben wird, nicht sachgerecht sein kann. Mit seiner preisgekrönten Untersuchung leistet Rolshoven einen wichtigen Beitrag zur dogmatischen Durchdringung des Rechts der Dienstleistungsfreiheit, darüber hinaus aber auch zur Dogmatik der EG-Grundfreiheiten insgesamt.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Goethe-Buchhandlung Dresden.
Wer Antworten auf derartige Fragen sucht, muss sich mit Artikel 49 EG-Vertrag, der Regelung der Dienstleistungsfreiheit, und vor allem mit dem darin enthaltenen Begriff der "Beschränkung" auseinandersetzen. Die Auslegung dieses Schlüsselbegriffs des Dienstleistungsrechts wird maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt und gestaltet.
Michael Rolshoven zeichnet zunächst die Entwicklungslinien dieser inzwischen langjährigen Rechtsprechung nach. Über 60 Urteile waren hier in der Zusammenschau darzustellen und auszuwerten. Allein die Fülle der Rechtsprechung zeigt, dass dem EuGH überzeugende Lösungen der einschlägigen Sachfragen bis heute nicht gelungen sind. An diesem Manko setzt der Verfasser an. Als Lösungsansatz entwickelt er - stets unter Einbeziehung der EuGH-Entscheidungen - formale und materielle Kriterien, die die Rechtsprechung zum Beschränkungsbegriff vorhersehbar machen und so Rechtssicherheit schaffen sollen. Rolshoven rückt dabei vor allem die spezifischen Eigenheiten der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den übrigen EG-Grundfreiheiten ins Blickfeld. Anhand dessen bildet er Fallgruppen bzw. letztendlich ein ganzes Bewertungsraster, welches verdeutlicht, dass eine einheitliche Behandlung der von Art. 49 EG-Vertrag erfassten Fallgestaltungen, wie sie in der Rechtspraxis allzu oft betrieben wird, nicht sachgerecht sein kann. Mit seiner preisgekrönten Untersuchung leistet Rolshoven einen wichtigen Beitrag zur dogmatischen Durchdringung des Rechts der Dienstleistungsfreiheit, darüber hinaus aber auch zur Dogmatik der EG-Grundfreiheiten insgesamt.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Goethe-Buchhandlung Dresden.