Die Wirtschaftstätigkeit in Kamerun wird von zwei Prinzipien bestimmt: der Handels- und Gewerbefreiheit und der Wettbewerbsfreiheit, die sich aus ersterem ergibt. Eine freie Ausübung der Wirtschaftstätigkeit oder ein völlig freier Wettbewerb würde jedoch nur zu Unordnung auf dem Markt für Waren und Dienstleistungen führen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eingegriffen und dem freien Wettbewerb bestimmte Beschränkungen auferlegt. Darüber hinaus wurde den Wirtschaftsakteuren die Möglichkeit eingeräumt, in bestimmte Verträge Klauseln aufzunehmen, die ihre Handelsfreiheit einschränken. Kurzum, es wurde eine Grenze zwischen der Wettbewerbsfreiheit und den Auswüchsen gezogen, die ihr entgegenstehen. Die Auswüchse des Wettbewerbs können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.