Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 1.1.2002 das Zivilverfahren im Bereich der Rechtsmittel zum Teil grundlegend umstrukturiert und in den Folgejahren weitere Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Vor dem Hintergrund der für die tägliche Praxis erheblichen Bedeutung der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen sogenannte "Nebenentscheidungen" rechtfertigt sich eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung. Deren Schwerpunkt liegt hierbei zum einen auf einer Gesamtdarstellung des Beschwerderechts an Hand von Beispielsfällen und zum anderen auf den Auswirkungen der in den letzten Jahren vom Reformgesetzgeber eingeführten Änderungen auf die Praxis. Hierbei ist es unerlässlich, an vielen Stellen die Motive des Reformgesetzgebers darzustellen, was bei den wesentlichen Neuerungen mit einer kritischen Würdigung verbunden wird.