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Erscheint vorauss. 30. Oktober 2024
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In der Tradition des civil law betont man unter Verweis auf den possessorischen Besitzschutz regelmäßig, dass Eigentum und Besitz grundverschieden seien. Nach common law hingegenerwirbt jeder Besitzer zum Zeitpunkt der Besitzerlangung zugleich ein relatives Eigentum, welches gegen alle "schlechter berechtigten" Dritten wirkt und entsprechenden Rechtsschutz vermittelt. Finder, Diebe, Grundstücksbesetzer, Mieter, gescheiterte redliche Erwerber - sie alle sind relative Eigentümer. Doch auch im römischen und römisch-gemeinen Recht existierte für bestimmte Besitzertypen die Vorstellung eines…mehr

Produktbeschreibung
In der Tradition des civil law betont man unter Verweis auf den possessorischen Besitzschutz regelmäßig, dass Eigentum und Besitz grundverschieden seien. Nach common law hingegenerwirbt jeder Besitzer zum Zeitpunkt der Besitzerlangung zugleich ein relatives Eigentum, welches gegen alle "schlechter berechtigten" Dritten wirkt und entsprechenden Rechtsschutz vermittelt. Finder, Diebe, Grundstücksbesetzer, Mieter, gescheiterte redliche Erwerber - sie alle sind relative Eigentümer. Doch auch im römischen und römisch-gemeinen Recht existierte für bestimmte Besitzertypen die Vorstellung eines relativen Eigentums, wovon sich in heutigen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen aber nur noch minimale Spuren finden. Wie hat sich die Vorstellung des Besitzes als relatives Eigentum in den Traditionen des common law und des civil law entwickelt? Welche Wertungen und Funktionen lagen und liegen ihr zugrunde? In welchen Fallgruppen des Besitzes kann sie überzeugen? Felix Kiefner untersucht diese Fragen in historisch-vergleichender Perspektive am Beispiel des englischen und des deutschen Rechts. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2024 der Dr. Georg F. Rössler Stiftung im Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte ausgezeichnet.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Paris, Freiburg und Cambridge; 2015 LL. B. (Köln) und Maîtrise en Droit (Paris I); 2018 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2020 LL. M. (Cambridge, Sidney Sussex College); 2022 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln; seit 2023 Rechtsreferendariat am Landgericht Freiburg; 2024 Promotion.