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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union verkörpert seit nun fast 20 Jahren eine Art europäischen Staat, der aus Zweckgemeinschaften besteht, an denen sich die Regierungen der Mitgliedstaaten beteiligen. Doch nicht nur Politiker tun sich schwer daran, die Europäische Union als Staat zu bezeichnen. "Aber Staat und Nation sind in keiner anderen Weltregion so eng miteinander verbunden wie im politischen Raum der Europäischen Union." (Hartmann 2009: 12) Doch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union verkörpert seit nun fast 20 Jahren eine Art europäischen Staat, der aus Zweckgemeinschaften besteht, an denen sich die Regierungen der Mitgliedstaaten beteiligen. Doch nicht nur Politiker tun sich schwer daran, die Europäische Union als Staat zu bezeichnen. "Aber Staat und Nation sind in keiner anderen Weltregion so eng miteinander verbunden wie im politischen Raum der Europäischen Union." (Hartmann 2009: 12) Doch stellt sich die Frage, reicht diese Nähe zur Terminologie des Staatswesens aus um das zentrale Rechtsdokument eines Staates, die Verfassung, vorzuweisen? Gibt es gegenwärtig in der Europäischen Union bereits eine Verfassungsordnung? Diese Arbeit widmet sich den oben genannten Fragen und wird die letzten Entwicklungsprozesse der Europäischen Union im Hinblick auf eine aufkommende Verfassungsordnung der vergangenen zehn Jahre beleuchten. Hierfür wird eine Analyse der letzten geschlossenen Verträge, des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) und des Vertrags von Lissabon durchgeführt, indem diese anhand von verschiedenen deskriptiven Kriterien auf ihre Verfassungsmerkmale hin überprüft werden. Hier soll insbesondere das Primärrecht der Europäischen Union herangezogen werden. Da die materiellen Merkmale nicht einheitlich sind, sondern durch subjektive Empfindungen bestimmt werden, muss zuvor eine Definition von dem Begriff der Verfassung erfolgen, anhand dessen man die zuvor herausgearbeiteten Verträge vergleichen kann.
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