Das Unionsrecht ist mit seinen sozialpolitischen Schutzvorkehrungen für die ArbeitnehmerInnen längstein wesentlicher Baustein der nationalen Sozialpolitik geworden. Die vorliegende Untersuchung nimmtdrei wesentliche Schutzbereiche des nationalen Arbeitsrechts heraus und vertieft diese. Allen diesendrei nationalen Problemstellungen ist gemein, dass wesentliche Grundlagen bereits im Unionsrecht vorgegebensind. Im Konkreten geht es um den Schutz der ArbeitnehmerInnen in befristeten Arbeitsverträgen(Beitrag Auer-Mayer) sowie jenen für Teilzeitbeschäftigte (Beitrag Burger) und zuletzt um arbeitsrechtlicheRahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Beitrag Schnittler).
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