Auf der Grundlage des komplexen Ansatzes zur Untersuchung der Probleme der Nutzung von Spezialkenntnissen als Strafverfahrensinstitut wird das Konzept des Autors von Spezialkenntnissen in Strafverfahren vorgeschlagen, der Unterschied zwischen den Begriffen "Spezialwissen" und "Spezialwissen" und die vorrangige Nutzung des Begriffs "Spezialwissen" argumentiert. Es wurde eine komplexe Analyse der prozessualen Position und Schlussfolgerung eines Spezialisten als eine Art Beweismittel im Strafverfahren durchgeführt, die Möglichkeit der Nutzung juristischer (Rechts-)Kenntnisse im russischen Strafverfahren untersucht und festgestellt, dass ein Spezialist bei der Abgabe einer Schlussfolgerung keine besonderen Nachforschungen anstellt.
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