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Das Gesetz Nr. 12.424/2011, mit dem Artikel 1.240-A in das Zivilgesetzbuch eingeführt wurde, hat die besondere städtische Unterhaltspflicht für Unterlassungsklagen eingeführt, was zu verschiedenen Diskussionen geführt hat. Das Hauptproblem dieser Modalität besteht darin, dass sie die Schulddiskussion wieder aufleben lässt, da sie direkt mit dem Ende einer Beziehung verbunden ist und eine der Voraussetzungen die Aufgabe der ehelichen Wohnung ist. Da es sich um ein familienorientiertes Institut handelt, wird es einen direkten Einfluss auf das Familien- und Erbrecht haben. Diese neue Modalität…mehr

Produktbeschreibung
Das Gesetz Nr. 12.424/2011, mit dem Artikel 1.240-A in das Zivilgesetzbuch eingeführt wurde, hat die besondere städtische Unterhaltspflicht für Unterlassungsklagen eingeführt, was zu verschiedenen Diskussionen geführt hat. Das Hauptproblem dieser Modalität besteht darin, dass sie die Schulddiskussion wieder aufleben lässt, da sie direkt mit dem Ende einer Beziehung verbunden ist und eine der Voraussetzungen die Aufgabe der ehelichen Wohnung ist. Da es sich um ein familienorientiertes Institut handelt, wird es einen direkten Einfluss auf das Familien- und Erbrecht haben. Diese neue Modalität stellt eine Innovation dar, da sie eine zweijährige Erwerbsfrist einführt. Die vorgenannte Bestimmung ist auch hinsichtlich ihrer Einführung in die Rechtsordnung mangelhaft, da sie möglicherweise verfassungswidrig ist. Vor diesem Hintergrund soll in dieser Arbeit versucht werden, die wichtigsten Fragen und Zweifel in Bezug auf diese neue Modalität zu beantworten. Zu diesem Zweck ist es notwendig, eine allgemeine Analyse des Instituts der Usukaption vorzunehmen.
Autorenporträt
Juliana Camargo Mendonça de Araujo, Brasilianerin, hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften und ein Postgraduiertenstudium in Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Tiradentes in Aracaju/SE. Derzeit ist sie als Rechtsanwältin in einer Privatkanzlei tätig, mit Schwerpunkt auf öffentlichem Recht, Zivilrecht, Verbraucherrecht und Wirtschaftsrecht.