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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Universität Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Genossenschaftsgesetz von 1889 wurde erstmals der Prüfungszwang für alle Genossenschaften in Deutschland festgelegt. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung kann damit auf eine fast 125-jährige Historie zurückblicken und war die erste Pflichtprüfung in Deutschland noch vor der aktienrechtlichen Pflichtprüfung. Das genossenschaftliche Prüfungswesen in seiner heutigen Form ist das Ergebnis dieser langen Entwicklung. Sowohl…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Universität Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Genossenschaftsgesetz von 1889 wurde erstmals der Prüfungszwang für alle Genossenschaften in Deutschland festgelegt. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung kann damit auf eine fast 125-jährige Historie zurückblicken und war die erste Pflichtprüfung in Deutschland noch vor der aktienrechtlichen Pflichtprüfung. Das genossenschaftliche Prüfungswesen in seiner heutigen Form ist das Ergebnis dieser langen Entwicklung. Sowohl Wissenschaft als auch genossenschaftliche Praxis beschäftigen sich seit der Einführung der Prüfungspflicht mit ihrem Zweck, ihrem Umfang und ihrem Inhalt. Das genossenschaftliche Prüfungswesen steht permanent unter dem Zwang, sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, die aus dem Wandel der ökonomisch-sozialen Fakten sowie aus mehreren Novellierungen des Genossenschaftsgesetzes resultieren. Bei der Genossenschaftsprüfung gemäß § 53 GenG handelt es sich um den umfassendsten Prüfungsauftrag im deutschen Prüfungswesen. Durch § 53 GenG wird dem Prüfer die Aufgabe zugewiesen, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen. Im Mittelpunkt des genossenschaftlichen Handelns steht die Erfüllung des in § 1 GenG vom Gesetzgeber für eingetragene Genossenschaften verbindlich vorgegebenen Förderauftrags. Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Die Erzielung von Gewinnen kann nicht Zweck der Genossenschaft sein, was sie von anderen Wirtschaftssubjekten abhebt. Im Zuge der Prüfung hat der Prüfer dementsprechend nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, sondern auch, ob dem Förderauftrag hinreichend nachgekommen wird. Vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Genossenschaftswesens im Laufe der Zeit und setzt sich mit Zweck und Wesen der Genossenschaft auseinander. Sie soll außerdem den systematischen Ablauf sowie die Besonderheiten der Prüfung von Genossenschaften verdeutlichen und einen Ausblick auf die Zukunft des genossenschaftlichen Prüfungswesens geben.
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